Pinkes loses Glitzer
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Verkauf von Mikroplastik wird in EU schrittweise verboten

Was ist Mikroplastik?

Als Mikroplastik werden schwer abbaubare Kunststoffteilchen bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. Sie kommen nicht nur beispielsweise in der Kosmetikindustrie in Peelings, Duschgel oder Schminke zum Einsatz, sondern entstehen beispielsweise auch beim Waschen von Kunststofftextilien, beim Abrieb von Autoreifen oder der Zersetzung von größeren Plastikgegenständen.

Mikroplastik gelangt über diese Quellen nicht nur in die Luft und den Boden, sondern über Abwasser auch in unsere Gewässer. Hier reichert sich das Mikroplastik nicht nur in der Umwelt, sondern auch in Tieren wie Fischen oder Schalentieren an und wird damit auch von uns Menschen über die Nahrung aufgenommen. Laut Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (Fraunhofer Umsicht) gibt es bisher nur wenige wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse zum Gefahrenpotenzial von Mikroplastik für den Menschen. Hinweise auf Probleme für die Umwelt wurden aber bereits erkannt. Mikroplastik ist zudem kaum biologisch abbaubar, sodass bei kontinuierlicher Freisetzung die Menge in der Umwelt kontinuierlich zunimmt.

Verbot von festem Mikroplastik

Von dem neuen Verkaufsverbot betroffen sind laut Erklärung der EU-Kommission Produkte, „denen Mikroplastik absichtlich zugesetzt wurde und die bei der Verwendung dieses Mikroplastik freisetzen“. Dies soll die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern. Verboten wird also dabei nur festes Mikroplastik. Halbfeste, gelartige oder flüssige Kunststoffe, die zum Beispiel in Haargel oder Haarwachs enthalten sind, sind von dem schrittweisen Verbot hingegen nicht betroffen. Die ersten Verbote traten zum 15. Oktober 2023 in Kraft. In anderen Fällen wird eine Übergangsfrist von bis zu acht Jahren gewährt, um Zeit zur Umstellung auf alternative Materialien zu geben.

Schrittweise verboten wurden bzw. werden die folgenden Produkte:

  • Loser Glitzer, das beispielsweise beim Nageldesign oder zum Schminken genutzt wird (verboten ab dem 15.10.2023)
  • Mikroperlen, die beispielsweise zum Peelen, Polieren oder Reinigen in Waschgels oder Zahnpasta eingesetzt werden (verboten ab dem 15.10.2023)
  • Granulat auf Kunstrasen oder anderen Sportanlagen, welche laut EU-Kommission die größte Quelle von bewusst verwendetem Mikroplastik in der Umwelt ist
  • Peelings und andere Pflegeprodukte, denen festes Mikroplastik beigemischt wurde, um Textur, Duft oder Farbe zu beeinflussen 
  • Weichmacher
  • Düngemittel und Pflanzenschutz
  • Spielzeug
  • Arzneimittel und Medizinprodukte

Wie sinnvoll ist das Verbot?

Auch wenn die jährliche freigesetzte Menge an absichtlich zugesetzten Mikroplastik in der EU 42.000 Tonnen entspricht, ist der Effekt des Verbots laut Experten eher als gering einzustufen. So gibt es laut Fraunhofer Umsicht alleine in Deutschland jährlich 330.000 Tonnen Mikroplastikemissionen aus mehr als 50 Quellen. Die größte Emissionsquelle ist dabei der Reifenabrieb mit rund 80.000 Tonnen. 

Beim nun verhängten Verbot dürfte allerdings das Vorsorgeprinzip greifen, demnach präventiv gehandelt wird, bevor auch aus diesen Quellen ein größeres Problem mit Mikroplastik entsteht. Das inzwischen verbotene zugesetzte Mikroplastik ist in vielen Produkten zudem oftmals bereits überflüssig, da es ökologisch verträglichere Alternativen gibt. Das nun beschlossene Verbot für diese Produkte scheint daher laut Experten durchaus sinnvoll. 

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Quellen:

BMUV; Europäische Kommission; MDRTagesschau