Mann hält frisch geerntete Kartoffeln in den Händen
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Einreichung des GAP Strategieplans für kommende Förderperiode

Der Strategieplan bildet die Grundlage der Förderung der Landwirtschaft im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2027. 

Der deutsche Strategieplan

Für die kommende GAP-Förderperiode müssen alle EU-Mitgliedstaaten erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln. Dieser soll laut EU-Vorgaben Förderschwerpunkte im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes, einer krisenfesten Landwirtschaft und der Förderung attraktiver ländlicher Räume setzen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den deutschen Entwurf des GAP-Strategieplans am 21. Februar 2022 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.

Die Fördersumme, die es im Plan zu verteilen gilt, beträgt in der Förderperiode von 2023 bis 2027 Mittel rund 30 Milliarden Euro. Laut Plan sollen damit eine resiliente landwirtschaftliche Produktion zur Stärkung der Ernährungssicherheit gefördert und Umwelt- und Klimaschutzleistungen honoriert werden. Insbesondere auf Zweiteres wird dabei ein Fokus gelegt, da laut Entwurf die ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft die Funktionsfähigkeit unserer Ökosysteme sicherstellt. So soll künftig auf der Grundlage des GAP-Strategieplans etwa jeder zweite Euro für Ziele des Umwelt-, Klima- und Artenschutzes verwendet werden.

Förderschwerpunkte der 1. Säule

Spezifische Förderschwerpunkte der nationalen Ausgestaltung der 1. Säule der GAP sind neben der Stützung der Grundeinkommen, die sieben Öko-Regelungen und die Förderung insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben. Daneben werden auch Junglandwirte bis zum Alter von 40 Lebensjahren bei Niederlassung für fünf Jahre zusätzlich gefördert. Zudem wird die Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der 1. Säule in die 2. Säule in der Förderperiode 2023 – 2027 schrittweise auf 15 Prozent angehoben. Damit bekommen die Länder größeren finanziellen Spielraum bei der Förderung. Die Umschichtungsmittel sollen zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft, die Stärkung des Tierwohls, den Schutz von Wasserressourcen sowie für den ökologischen Landbau eingesetzt werden.

Förderschwerpunkte der 2. Säule

Im Bereich der 2. Säule dienen 52 Prozent der Finanzmittel dem allgemeinen Ziel der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. Als Förderschwerpunkt rückt hierbei der Ökolandbau mit etwa einer halben Milliarde Euro Förderung pro Jahr in den Fokus. Mithilfe der Förderung sollen bis zum Jahr 2030 so insgesamt 30 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Ökolandbau umgestellt werden. 

Die Förderung flächenbezogener Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie flächenbezogener Maßnahmen zur Steigerung des Tierwohls machen 24 Prozent der Fördersumme der 2. Säule aus. Ein gutes Viertel der Fördergelder der zweiten Säule verfolgt zudem das allgemeine Ziel der Steigerung der Attraktivität ländlicher Räume. 17 Prozent der Maßnahmen orientieren sich am Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. 

Quelle:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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