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Wisente dürfen weiterhin frei im Rothaargebirge laufen

Der Vertrag zur Freisetzung der Wisente im Rothaargebirge ist rechtens, das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am 19. Juli entschieden. Zuvor klagten vier Waldbauern, dass die Wisente auf ihren Grundstücken Bäume beschädigen. 

Das Wisentprojekt stand lange Zeit auf der Kippe 

Bereits seit 2013 ist die Zukunft der einzigen freilebenden Wisent-Herde Deutschland ungeklärt. Zu dieser Zeit wurden die ersten acht Wildtiere im Rothaargebirge ausgesetzt. Seither ist der Ärger von Waldbauern über Schälschäden gewachsen. Aufgrund dessen stand das mit großen Hoffnungen gestartete Wiederansiedlungs-Projekt auf der Kippe. Die Wisente haben das ihnen einmal zugedachte Revier bei Bad Berleburg längst verlassen und die Herde hat sich auf mehr als 20 Tiere vergrößert. 

Für das Oberlandesgerichtshof in Hamm gab es 2017 nur eine Lösung: Das Eigentum der Waldbauern könne nur geschützt werden, indem die Wisente eingefangen und an der polnisch-weißrussischen Grenze wieder ausgesiedelt werden. Der Bundesgerichtshof hingegen zog ein Naturschutzgesetz heran, welches die Waldbauern zur Duldung der Wisente verpflichten würde. 

Jetzt steht jedoch fest: der Vertrag zur Freisetzung der Wisente im Rothaargebirge ist rechtens, das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am 19. Juli entschieden. Die Klage der vier klagenden Waldbauern konnte abgewiesen werden und die Wisente dürfen weiterhin frei im Rothaargebirge laufen.

Die Wisente dürfen bleiben!

Bei der Urteilsverkündung sagte die Vorsitzende Richterin, dass die Tiere im jetzigen Stadium des Projektes noch nicht herrenlos seien, denn der Verein trage die Verantwortung für die Wisente.
Sollten die Wisente endgültig ausgewildert werden, dann seien sie zum Beispiel einem Wolf und anderen wilden Tieren gleich zu setzen. Der Bundesgerichtshof stellte auch fest, dass der Wisent-Verein in der jetzigen Projektphase in das Geschehen eingreifen könne, er sei grundsätzlich in der Lage, Tiere aus dem Projekt heraus zu nehmen, da diese noch nicht wild seien.

Dennoch, sagte die Richterin, hatte die Revision des Vereins Erfolg, denn die Waldbesitzer müssen während der jetzigen Freisetzungsphase die Tiere auf ihren Grundstücken dulden, sie
könnten keine Unterlassung verlangen. Das Wisent-Projekt sei eine Maßnahme des Naturschutzes und sei aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften erfolgt. 

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