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Neue Fangquoten für Fischbestände 

Vom 17. bis 19. Dezember verhandelten die EU-Fischereiminister auf dem Ratstreffen in Brüssel die Fangquoten für rund 150 Fischbestände in der Nordsee und im Atlantik für das kommende Jahr.

Hintergrund

Die weltweite Überfischung der Meere gilt heute als größte Bedrohung für das Überleben der darin lebenden Tierwelt. Insgesamt gelten mittlerweile 33 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände als überfischt, 60 Prozent als maximal genutzt. Dabei ist insbesondere die Situation in den Gewässern Europas dramatisch – So gelten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer mehr als 60 Prozent der Fischbestände als überfischt. Wie viele Fische innerhalb eines Jahres aus den Gewässern gefangen werden dürfen, bestimmt in Europa die Europäische Kommission anhand festgeschriebener nationaler Verteilungsschlüssel. Die Quoten bestimmt sie dabei auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES). Häufig ist es jedoch so, dass die politisch festgelegten Fangquoten den Rat der Meeresforscher weit überschreiten, im Durchschnitt um 35 Prozent.

Ergebnisse

Die EU-Kommission muss die Interessen der Fischfangindustrie gegen Naturschutzbelange abwägen. Oft zieht dabei der Naturschutz den Kürzeren - So hatte die Kommission auch in diesem Jahr vorgeschlagen, die Fangquote für 62 Bestände zu erhöhen oder unverändert zu lassen. Für 22 Bestände wollte sie die Quoten senken und für fünf Bestände niedrigere Quoten für die Beifangmenge festlegen. Obwohl sich alle EU-Mitgliedsstaaten bereits 2013 rechtlich dazu verpflichtet haben, die Überfischung in den europäischen Gewässern bis spätestens 2020 zu beenden, liegen viele der beschlossenen Fangquoten erneut oberhalb der wissenschaftlichen Empfehlungen – So wurden nur bei 59 der Fangquoten den Empfehlungen des ICES gefolgt. Fraglich ist nun, wie innerhalb eines Jahres alle Bestände auf ein nachhaltiges Niveau gebracht werden sollen. 

Anlandeverpflichtung

Ab dem 01. Januar 2019 gilt für alle Fischereiflotten in der EU in vollem Umfang eine sogenannte Anlandeverpflichtung. Demnach müssen alle Fänge von kommerziell genutzten Arten einschließlich der Beifänge an Bord geholt werden und auf die jeweiligen Fangquoten der einzelnen EU-Staaten angerechnet werden. Ein Rückwurf von nicht erwünschtem Beifang ist also nicht mehr möglich. Die illegalen Rückwürfe der Fische ins Meer war bisher eines der größten Probleme, die der Erholung der Fischbestände entgegengewirkt haben – So wurden bisher jährlich mehr als 27 Millionen Tonnen Beifang in Kauf genommen, was ungefähr einem Drittel am gesamten Fischfang entspricht, die nicht auf die Fangquoten angerechnet wurden. 

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