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Organische und abfallbasierte Düngemittel

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine Einigung bezüglich neuer EU-Vorschriften für Düngemittel gefunden. Diese sollen die Landwirtschaft nachhaltiger machen.

Bisher nur Handel mit konventionellem Dünger möglich

Die Europäische Kommission forderte 2015 im Rahmen des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft eine Überarbeitung der EU-Verordnung über Düngemittel. Nach den geltenden Vorschriften können nur konventionelle, nicht organische Düngemittel in der gesamten EU frei gehandelt werden. Diese werden typischerweise aus Minen gewonnen oder chemisch hergestellt – sind also sehr energieintensiv, auf knappe natürliche Ressourcen angewiesen, haben negative Auswirkungen auf die Umwelt und sind überdies ein Risiko für die menschliche Gesundheit.

Innovative Düngeprodukte aus organischen Materialien fallen nicht unter die derzeit in der EU geltende Düngemittelverordnung. Der Zugang von organischen und abfallbasierten Düngemitteln zum Binnenmarkt hängt daher von der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten ab, was aufgrund unterschiedlicher nationaler Vorschriften oft schwierig ist. Solche Produkte haben daher einen Wettbewerbsnachteil, der Innovationen und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft behindert. 

Bioabfalldünger haben das Potenzial, die Landwirtschaft nachhaltiger zu machen.Schätzungen zufolge könnte der Anteil an nicht-organischen Düngemitteln durch die Wiederverwertung von Bioabfällen bis zu 30% des konventionellen Düngers ersetzen. Derzeit importiert die EU etwa 6 Millionen Tonnen Phosphate pro Jahr – diese könnten jedoch bis zu 30% durch die Gewinnung von Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder Dung ersetzt werden. 

Neue Vorschriften

Laut der neuen Verordnung soll der Binnenmarkt für neue und innovative organische Düngemittel geöffnet werden. Dafür enthält die neue Verordnung gemeinsame Vorschriften für die Sicherheits-, Qualitäts-, und Kennzeichnungsanforderungen für alle Düngemittel, die in der EU frei gehandelt werden dürfen. Außerdem wurden erstmals Grenzwerte für toxische Kontaminanten in Phosphatdüngern festgelegt – darunter ist auch ein neuer Grenzwert von 60 mg/kg für Cadium. Diese Grenzwerte sollen dazu beitragen, Abfälle und Energieverbrauch zu reduzieren, ein hohes Maß an Bodenschutz zu sichern und Gesundheits- und Umweltrisiken zu reduzieren.

Nächste Schritte

Die vorläufige Einigung über die neuen Vorschriften, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielt haben, wurde heute von den Vertretern der Mitgliedstaaten bestätigt und unterliegt nun der formellen Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Verordnung gilt dann in allen Mitgliedstaaten und wird 2022 verbindlich. 

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