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Mehrweg-Angebotspflicht 2023

Seit Beginn dieses Jahres gilt: Deutschland will weg von Einweg-Geschirr und to-go-Verpackungen, hin zu der Verwendung von mehr Mehrweg-Produkten! In den letzten Wochen hat sich gezeigt: Die Umsetzung ist bisher durchaus noch ausbaufähig. Sonderregelungen und Ausnahmen stehen an der Tagesordnung.

Abfall wird immer mehr

Mehrere Tonnen Abfall entstehen jedes Jahr durch Einweg-Geschirr und to-go-Verpackungen in Deutschland. So landen alleine in Berlin jährlich 750.000 Tonnen Einwegverpackung im Müll. Das soll sich dieses Jahr ändern – ab 01.01.2023 gilt eine Angebotspflicht für Mehrweg-Verpackungen. Ziel dieser Pflicht ist, das Müllaufkommen zu verringern, indem wiederverwendbare Becher und Boxen angeboten werden. Letztendlich sollen so Ressourcen gespart und das Klima entlastet werden. Bisherige Beobachtungen zeigen: Die Idee dahinter gut, die Umsetzung lässt jedoch derzeit noch zu wünschen übrig.

Einweg-Verpackungen ade?

Die Vergabe von Einweg-Verpackungen bleibt von der neu eingeführten Angebotspflicht für Mehrweg-Verpackungen unberührt. Heißt: Einweg-Verpackungen sind derzeit noch nicht gänzlich verboten. Dies würde laut Bundesumweltministerium dem EU-Recht entgegenstehen, da es für einige Produkte wie Einweggetränkebecher bislang keine ökologisch sinnvollere Alternative auf dem Markt gibt. Wegwerfprodukte wie Einmal-Besteck oder Trinkhalme sind jedoch seit Juli 2021 verboten.

Umsetzung der Angebotspflicht für Mehrweg-Verpackungen unterschiedlich

Unternehmen sind seit Beginn dieses Jahres also dazu verpflichtet, Kunden Mehrweg-Verpackungen anzubieten und diese auch zurückzunehmen. Ob der Kunde dieses Angebot jedoch auch annimmt, ist ihm selbst überlassen. Sonderregelungen hinsichtlich der Pflicht gibt es ebenfalls: so müssen kleine Betriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 80 m2 und weniger als 5 Mitarbeitenden der Angebotspflicht nicht nachgehen. Kleine Imbisse und Steh-Cafés dürfen weiterhin Einweg-Verpackungen oder Wegwerfbecher verkaufen. Einige Betreiber arbeiten zudem auch mit Mehrwegsystemen, bei denen gegen ein Pfandentgelt an anderen Orten, als gekauft zurückgegeben werden kann. So kann in Hamburg ein to-go Kaffeebecher gekauft, dieser aber in Frankfurt zurückgegeben werden.

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