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Schnittgut verbrennen - ist das erlaubt?

Mehrmals haben sich in Wiesbaden die Bestimmungen zum Verbrennen von Schnittgut schon geändert - jetzt ist klar: Verbrennen ist erlaubt, große Feuer sollten aber angemeldet werden.

Große Mengen Streuobstschnitt

Unser Streuobstprojekt läuft wirklich gut! Allein im letzten Winter haben wir über 700 Obstbäume geschnitten  - und dabei riesige Berge Schnittgut angehäuft. Dieses Schnittgut zum Wertstoffhof zu fahren, wäre ein Aufwand gewesen, den wir nicht hätten stemmen können. Wir verbrennen das Schnittgut daher in unserem sogenannten "Kiln", einem Pyrolyseofen, der eigens für diesen Zweck entwickelt wurde.

Immer wieder stellte sich die Frage, ob diese Feuer genehmigt werden müssen. Diese Frage konnte das Umweltamt Wiesbaden nun endgültig klären. Ein Feuer in unserem Kiln benötigt keine Genehmigung. Eine Genehmigung wird erst dann notwendig, wenn das Feuer ein größeres Ausmaß annimmt und damit die Aufmerksamkeit der Anwohner oder von Passanten erregt. Für jedes Feuer sind aber bestimmte Mindestabstände einzuhalten, zum Beispiel 100 m zum nächsten Wohnhaus.

Die Informationen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle sind auch hier auf der Seite der Stadt Wiesbaden nachzulesen.

Wir freuen uns sehr, dass wir nun auch diesen Winter wieder fleißig in den Streuobstwiesen arbeiten können, ohne uns Gedanken um das Schnittgut machen zu müssen. Jetzt kann die Schnittsaison kommen!

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