Die Ausgestaltung der GAP in Deutschland

Für die GAP-Förderperiode von 2021-2027 müssen alle EU-Mitgliedstaaten erstmals einen Nationalen Strategieplan für die Förderung der 1. und 2. Säule der GAP entwickeln.

Nationaler Strategieplan

Für die GAP-Förderperiode von 2021-2027 müssen alle EU-Mitgliedstaaten erstmals einen Nationalen Strategieplan für die Förderung der 1. und 2. Säule der GAP entwickeln. Dieser soll es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, Fördermaßnahmen gezielt einzusetzen und auf die nationalen Bedürfnisse auszurichten. Für die Erstellung des Plans in Deutschland ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zuständig. Mittels einer Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse wurde die Verwendung der finanziellen Mittel der EU in Deutschland nach einer Übergangsphase von zwei Jahren ab 2023 ermittelt. Das Ziel der Reform: strukturierte Rahmenbedingungen schaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft erhalten und gleichzeitig den sich wandelnden gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen gerecht werden sollen. Die für die Landwirte und ländlichen Räume verfügbaren Fördermaßnahmen sollen modernisiert und effizienter ausgestaltet werden. Zudem soll der Verwaltungsaufwand für Fördermaßnahmen verringert werden. 

Finanzierung in der Förderperiode 2021-2027

Der Agrarförderung in Deutschland stehen in den kommenden Jahren rund 6,3 Milliarden Euro jährlich an EU-Mitteln zur Verfügung. Davon macht die erste Säule mit den Direktzahlungen mit einer Förderung von jährlich 4,9 Milliarden Euro den Großteil aus. 

Erste Säule

Seit 2015 gibt es in Deutschland bei den Direktzahlungen der ersten Säule vier Bausteine:

  1. Basisprämie
  2. Umweltleistungen: Rund 85 Euro pro Hektar werden für die folgenden Umweltleistungen gewährt: Erhalt von Dauergrünlandflächen, Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen auf fünf Prozent Ackerland (z.B. Baumreihen, Hecken etc.); Vielfalt beim Anbau von Kulturen; Leistungen für Klimaschutz, Artenschutz, nachhaltige Produktion sollen gefördert werden
  3. Zuschlag für kleine und mittlere Betriebe: Für die ersten 30 Hektar erhalten Betriebe circa 50 Euro pro Hektar, für weitere 30 Hektar etwa 30 Euro pro Hektar
  4. Förderung von Junglandwirten: Landwirte bis 40 Jahren erhalten für maximal fünf Jahre und 90 Hektar landwirtschaftlicher Fläche eine Zusatzförderung von etwa 44 Euro pro Hektar

In den Jahren 2023 sollen 10 Prozent und ansteigend bis 2026 15 Prozent der jährlichen Direktzahlungen in die zweite Säule der GAP umgeschichtet werden können. Zudem werden 25 Prozent der Direktzahlungen an höhere Umwelt- und Klimaschutzleistungen geknüpft: Um Geld von diesen 25 Prozent zu erhalten, müssen Landwirte einen Katalog von Öko-Regelungen umsetzen, die über die allgemeinen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen hinausgehen. Landwirte können diese Umsetzungen zielgenau für ihren Betrieb durchführen. Auch gibt es dank der Reform eine höhere Umverteilungsprämie zugunsten kleiner und mittelgroßer Betriebe: Hierfür sind nun 12 Prozent der Direktzahlungen vorgesehen. Auch Junglandwirte werden gezielt gefördert, wofür etwa 98 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen. Zudem werden Marktmaßnahmen aus der ersten Säule finanziert. Diese umfassen unter anderem Maßnahmen zur Marktstabilisierung bei sinkenden Preisen, Fördermaßnahmen für den Weinbau, der Erzeugung von Obst und Gemüse, dem Hopfenanbau und der Bienenzucht. In der derzeitigen Förderperiode stehen in Deutschland dafür jährlich etwa 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Die bisherigen Cross-Compliance-Anforderungen zum Erhalt der Direktzahlungen sowie zum Greening werden in der sogenannten Konditionalität zusammengeführt. So ist künftig jeder geförderte Hektar an höhere Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen gebunden. Zudem müssen mindestens drei Prozent der Ackerfläche von Landwirten als nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente angelegt werden. Auch sollen zudem jährlich Direktzahlungen in die zweite Säule umgeschichtet werden: 2022 gibt es die Möglichkeit, acht Prozent umzuschichten. Bereits seit 2015 werden jährlich Direktmittelzahlungen in die zweite Säule umgeschichtet. 2015 bis 2019 waren das jährlich 4,5 Prozent, 2020 und 2021 jeweils 6 Prozent. 

Zweite Säule

Für die zweite Säule erhält Deutschland in der Förderperiode 2021-2027 jährlich rund 1,1 Milliarden Euro. Die Mittel, die von der ersten in die zweite Säule umgeschichtet werden, betragen im Jahr 2021 circa 300 Millionen Euro. Die zweite Säule umfasst auch in Deutschland Programme zur Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung ländlicher Räume. Sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2022 verfügt die zweite Säule zudem über Geldmittel aus dem Wiederaufbaufonds der EU. Diese sollen zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt werden. 

EU-Agrarförderung in Deutschland auf einen Blick (in Mio. Euro):

Jahr

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Direktzahlungen

4.916

4.916

4.916

4.916

4.916

4.916

4.916

Marktmaßnahmen

150

150

150

150

150

150

150

1. Säule gesamt

5.066

5.066

5.066

5.066

5.066

5.066

5.066

ELER

1.334

1.092

1.092

1.092

1.092

1.092

1.092

ELER-Wiederaufbaufonds

210

500

 

 

 

 

 

2. Säule gesamt

1.544

1.592

1.092

1.092

1.092

1.092

1.092

GAP  gesamt

6.610

6.658

6.158

6.158

6.158

6.158

6.158

Vorschlag für eine zeitgemäße GAP

Hier finden Sie unser Arbeitspapier für eine zeitgemäße Gemeinsame Agrarpolitik.

Natur schützen

Unterstützen Sie unsere Projekte und schützen Sie Lebensräume.