Wisente im Rothaargebirge
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Wisent-Verein weist Position von Politik zurück

Bad Berleburg, 4. Oktober 2022.  Der Wisent-Verein bekräftigt die  Rechtmäßigkeit der Kündigung des „Öffentlich-rechtlichen Vertrags für die Freisetzungsphase, Wisente im Rothaargebirge‘“ und der Aufgabe des Eigentums an den aktuell zirka 25 frei im Rothaargebirge lebenden Wisenten.

Der Wisent-Verein hatte den Vertrag Anfang vergangener Woche gekündigt, weil mit einigen Vertragspartnern, insbesondere dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierung Arnsberg, kein Einvernehmen über die Zukunft des in Westeuropa einzigartigen Artenschutzprojekte zur Wiederansiedlung der gefährdeten Tierart erzielt werden konnte. Daher war die Vertragskündigung aus Sicht des Wisent-Vereins zwingend erforderlich, auch zur Abwehr von möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Klägern gegen das Artenschutz-Projekt.

Als Reaktion auf die Vertragskündigung und die Aufgabe des Eigentums an den Tieren hatten die Vertragspartner Kreis-Siegen-Wittgenstein und Bezirksregierung Arnsberg diese als angeblich unzulässig zurückgewiesen. Der Wisent-Verein bleibt jedoch unverändert bei seiner Rechtsauffassung.

Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck, der dem Wisent-Verein berät und vertritt, unterstreicht: „Die Kündigung von öffentlich-rechtlichen Verträgen ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz in bestimmten Fällen bei veränderten Verhältnissen zulässig. Das ist hier der Fall, weil die Zwecke der Freisetzungsphase nach der rechtskräftigen Auffassung der Gerichte schon seit langem erreicht sind. Wegen der angedrohten Zwangsvollstreckung aus den Urteilen ist dem Verein eine Fortführung des Vertrages nicht mehr zumutbar.“ Auch die Aufgabe des Eigentums an den Tieren sei statthaft.

Der Wisent-Verein weist ebenso die Forderung von Kreis und Bezirksregierung zurück, weiterhin Managementaufgaben für die frei lebende Herde zu erbringen. Der Trägerverein betont: „Nach der Aufgabe des Eigentums an Tieren gehören sie niemandem mehr und sind herrenlos. Damit enden auch die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit des Vereins. Die Tiere fallen nun unter das strenge Artenschutzrecht. Damit hat der Verein keine rechtlichen Befugnisse, die geforderten Managementaufgaben zu erbringen.“ Diese fallen nun in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden.

In ihren jeweiligen Schreiben, die sich in weiten Teilen sehr ähneln, geben sowohl der Kreis als auch die Bezirksregierung ihrer angeblichen Überraschung über das Handeln des Wisent-Vereins Ausdruck. Dazu ist darauf hinzuweisen, dass der Wisent-Verein auf diese Option schriftlich schon vor mehreren Wochen hingewiesen hatte.
 

Weitere Informationen:
Original der Pressemitteilung des Wisent-Vereins: PDF-Datei

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