Blick ins Hamberger Moor
· NABU

EU-Kommission gibt Bundesregierung den Auftrag zu deutlichen Nachbesserungen im Bereich Klima- und Biodiversitätsschutz

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll zum Jahresbeginn 2023 abgeschlossen sein. Ein letzter Schritt nach jahrelangen Verhandlungen ist nun die Nachbesserung des Nationalen Strategieplans (NSP) gemäß den Anmerkungen der Europäischen Kommission.

Deutliche Mängel beim nationalen Strategieplan

Nachdem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 21. Februar 2022 den Nationalen Strategieplan (NSP) zur GAP bei der Europäischen Kommission eingereicht hatte, kam am  20. Mai, das Antwortschreiben („Observation letter“- OL) aus Brüssel zurück. Darin kritisiert die Kommission den NSP stark und signalisiert großen Nachbesserungsbedarf. Der Plan weise „deutliche Mängel“ auf und sei nicht an dem EU-Green-Deal ausgerichtet.

Die Kommission kritisiert besonders, dass das BMEL keine Angaben zur Erreichung der Ziele des EU-Green-Deals mit den Kernstrategien Farm-to-Fork (F2F) und EU-Biodiversitätsstrategie gemacht hat. Hier wird Deutschland aufgefordert, zu erklären, wie der NSP zum Erreichen dieser Ziele beitragen soll und angeregt, sich auf „ehrgeizige“ nationale Ziele festzulegen. Ziele der F2F-Strategie sind bswp. 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für die Artenvielfalt zu reservieren, eine Reduktion des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent und den Einsatz von Düngemittel um 20 Prozent zurückzufahren.

Kritik auch an Klimaschutzmaßnahmen

Weitere Kritik ernten die im NSP enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen. Schon im Vorfeld zeigte eine Studie des UBA, dass die nationalen- und internationalen Klimaziele mit dem aktuellen Strategieplan nicht erreicht werden können. Auch der EU-Kommission reichen die Gesetzesvorgaben aus Deutschland nicht. Sie fordert Deutschland deutlich zu einer strikteren Umsetzung des Moor- und Feuchtgebietschutzes auf. Weiterhin ist das BMEL aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese wertvollen Flächen, die unter hohen Wasserständen als CO2-Senke dienen können, vor weiteren Entwässerungsmaßnahmen zu schützen. 

Auch beim Schutz der Artenvielfalt muss Deutschland seinen Plan nachbessern. Laut der Kommission fehle es dem NSP an ehrgeizigen ökologischen Zielen – hier müsse qualitativ und quantitativ im Bereich der finanziellen Ausstattung nachgebessert werden. Zum Schutz der Biodiversität fordert die Kommission Deutschland auf, die Ökoregelungen wirksamer auszugestalten. Hierfür nennt sie Beispiele: Die Verlängerung des Zeitraums, in dem eine Brache nicht bewirtschaftet werden darf, ein Verbot des Düngemitteleinsatzes oder eine Erhöhung der Prämie für den Anbau vielfältiger Kulturen. Insgesamt wird Deutschland aufgefordert, das Budget für die Ökoregelungen an das von der EU geforderte Minimum von 25 Prozent der ersten Säule anzuheben.

Quelle:

Hier geht es zum NABU-Agrar-Blog

Natur schützen

Unterstützen Sie Naturefund und schützen Sie Natur.