Von Nürnberg zum Internationalen Strafgerichtshof

Die internationale Rechtsprechung hat sich seit 1945 ständig weiter entwickelt. Seit dem Ende des Kalten Kriegs beschleunigte sich dieser Prozess insbesondere im Bereich des internationalen Strafrechts zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Im Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Tätigkeit auf.

Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Staaten

Das erste internationale Gericht wurde 1899 in Den Haag gegründet. Der damals beschlossene Ständige Schiedsgerichtshof war zuständig für »die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Staaten durch Richter ihrer Wahl und nach Rechtsgrundsätzen« (Art. 15). An seine Stelle trat 1922 der Ständige Internationale Gerichtshof des Völkerbunds und nach 1945 der ebenfalls in Den Haag ansässige Internationale Gerichtshof (IGH), der im Rahmen der Vereinten Nationen gegründet wurde.

Die internationalen Gerichtshöfe
Photo: © Le Monde diplomatique

Der Internationale Gerichtshof (IGH)

Der IGH urteilt über Streitigkeiten zwischen Staaten, die seine Zuständigkeit anerkennen. Die unterliegende Partei muss das Urteil akzeptieren – tut sie es nicht, kann sich die andere Partei an den UN-Sicherheitsrat wenden. Da hier die fünf ständigen Mitglieder ein Vetorecht haben, genießen sie auch im internationalen Recht eine Sonderstellung. So konnten sich die USA 1984 dem Vollzug eines IGH-Entscheids widersetzen, der ihre Aktionen gegen Nicaragua verurteilte. In den letzten Jahren regelte der IGH unter anderem Gebietsstreitigkeiten zwischen Rumänien und der Ukraine sowie zwischen Benin und dem Niger.

Der Europäischen Gemeinschaften (EuGH)

Der 1952 ins Leben gerufene Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, mit Sitz in Luxemburg) wacht als Rechtsprechungsorgan der EU über die Einhaltung der die Mitgliedstaaten bindenden Verträge und über die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts. Er kann von allen EU-Instanzen wie auch von den Mitgliedstaaten und deren Gerichtsbarkeit angerufen werden. Seit 1989 kann er auch als erste Instanz von natürlichen und juristischen Personen angerufen werden.

Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Photo: © Le Monde diplomatique

Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta)

1994 wurde mit Sitz in Luxemburg der Gerichtshof der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) gegründet. 2005 nahm das mit Beschluss des Europäischen Rates vom November 2004 geschaffene Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union seine Tätigkeit auf. Führend ist Europa auch im Bereich der Rechtsgarantien mit Blick auf die Personenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wurde 1959 gegründet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtserklärung zu gewährleisten, die bis Dezember 2002 von 46 Staaten unterzeichnet wurde. Der Gerichtshof kann von allen Signatarstaaten sowie von natürlichen und juristischen Personen angerufen werden, sofern der nationale Rechtsweg erschöpft ist.

Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH)

Im Bereich des internationalen Strafrechts blieb die Erfahrung der Militärgerichte von Nürnberg (1945–1946) und Tokio (1946–1948) zunächst ohne Folgen. Erst nach dem Ende des Kalten Kriegs erfolgte mit Ad-hoc-Tribunalen ein neuer Anlauf. 1993 trat erstmals das Internationale Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY) zusammen, 1994 das Internationale Tribunal für Verbrechen in Ruanda (ICTR). Vier Jahre später, am 17. Juli 1998, wurde im Rahmen der Vereinten Nationen der Vertrag von Rom über die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshof (IstGH) unterzeichnet, der am 1. Juli 2002 in Kraft trat.

Zuständigkeitsbereich des IStGH

Das erste beim IStGH in Den Haag anhängige Verfahren läuft seit dem 29. Januar 2007 gegen den Kongolesen Thomas Lubanga. Der IStGH ist für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen zuständig.

Er kann nur Personen verfolgen, deren Herkunftsland seine Zuständigkeit anerkennt oder die Verbrechen in einem der Signatarstaaten begangen haben.

Die Gründungsurkunde sieht folgende Bestimmungen vor: 1. Die Signatarstaaten können die Zuständigkeit des IStGH für Kriegsverbrechen für die ersten sieben Jahre aussetzen. 2. Der IStGH kann nur nach Erschöpfung des nationalen Rechtswegs angerufen werden. 3. Der Sicherheitsrat kann die Strafverfolgung verhindern.

Budgets der internationalen Gerichtshöfe
Photo: © Le Monde diplomatique

Keine allgemeine Zustimmung des IStGH-Status

Im Mai 2006 hatten 139 Staaten das IStGH-Statut unterzeichnet, von diesen hatten es 100 schon ratifiziert. Nicht unterzeichnet haben u.a. China, Nord- und Südkorea, Kuba, Israel, der Irak, Libyen und die Türkei.

US-Präsident Clinton hatte das Statut im Namen der USA an seinem letzten Amtstag unterzeichnet, doch sein Nachfolger George W. Bush zog die Zustimmung zurück. Washington fordert unter anderem eine Ausnahmeregelung für das Personal von friedenserhaltenden Operationen mit UN-Mandat.

Mehr Informationen zu dem Thema:

Internationaler Gerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte

Organisation gegen Straffreiheit

Übersicht: Die neue Geopolitik

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Quelle:
Atlas der Globalisierung,
Le Monde diplomatique.

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