Stiftung gründen

Bäume am Feldrand

Bäume am Feldrand

Foto: Dr. C. Fried

Wenn Sie eine Stiftung im Bereich Naturschutz, Artenschutz, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung gründen wollen, kann Naturefund Sie bei dem Stiftungszwecks wie auch bei der Verwaltung unterstützen.

Eigene Stiftung gründen

Viele Menschen überlegen sich heute, wie Sie Ihr Vermögen für die Lösung gesellschaftlicher und ökologischer Aufgaben einsetzen können. Bei der Gründung einer eigenen Stiftung wird festgelegt, welcher Zweck mit Hilfe des Vermögens langfristig verfolgt werden soll. In der Regel wird das Vermögen auf Dauer erhalten, und nur die Erträge für den Zweck verwendet.

Naturefund darf die Trägerschaft von nicht rechtsfähigen Stiftungen und die Verwaltung von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Stiftungen übernehmen, sofern deren Zwecke mit den Zwecken nach § 2 unserer Satzung übereinstimmen.

Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftung

Eine rechtsfähige Stiftung wird nach dem bürgerlichen Recht §§ 80 ff BGB errichtet und verfolgt einen gemeinnützigen Zweck. Sie wird durch die Rechtsvorschriften der Stiftungsgesetze der Länder ergänzt. In einer Satzung werden die Zwecke der Stiftung festgelegt.

Eine nicht rechtsfähige oder auch unselbstständige (fiduziarische) Stiftung liegt vor bei der Übertragung des Vermögens auf eine natürliche oder juristische Person, die zwar Eigentümerin des Vermögens wird, dieses jedoch als Treuhänderin gemäß der in der Satzung festgelegten Zwecke verwaltet. 

Ein gemeinsames Dach

Bei einer unselbstständigen Stiftung reicht bereits ein geringes Vermögen aus, eine Stiftung zu gründen. Die Gründung selbst dauert häufig nur wenige Wochen. Oft können auch die  Verwaltungkosten gesenkt werden, da dies häufig die Treuhänderin übernimmt.

Gleichzeitig können die Kontakte der Treuhänderin für die Verwirklichung des Stiftungszwecks genutzt und damit ein teurer Aufbau minimiert werden.

Steuervorteile

Beide Formen einer Stiftung bieten steuerliche Vorteile: Bis zu 1 Million Euro können innerhalb von zehn Jahren steuerlich abgesetzt werden, eventuell zusätzlich getätigte Spenden werden davon nicht berührt.

Sollte ein ererbtes Vermögen in eine Stiftung fließen, erstattet das Finanzamt bis zu 24 Monate nach Erhalt des Erbes die darauf angefallene Erbschaftssteuer.

Gemeinsame Ziele

Wenn Sie sich vorstellen könnten, Ihre Ziele in einer Stiftung ganz oder teilweise mit Naturefund zu verwirklichen, stehen wir Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an: