Bußgelder für die heimische Natur

Fuchswelpen

Fuchswelpen

Foto: Dr. C. Fried

Naturefund kann als gemeinnütziger Verein durch Ausgleichszahlungen und Bußgelder, die von Gerichten zugesprochen werden, vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Natur und natürlicher Lebensräume umsetzen.

Mit Geldauflagen den Natur- und Artenschutz fördern

Gerichte, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden verhängen jährlich Bußgelder und Geldauflagen in Höhe von mehreren Millionen Euro. Naturefund ist eine der gemeinnützigen Organisationen, denen ein Teil dieser Gelder zugewiesen werden kann.

Naturefund nutzt diese Beiträge unter anderem dafür, weltweit Land für die Natur zu kaufen, um Lebensräume für eine Vielzahl von Arten zu bewahren. Im Zuge des Klimawandels kauft Naturefund verstärkt Wälder und forstet wieder auf.

Service für Gerichte und Anwaltschaften

Naturefund stellt auf Anfrage Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden gerne folgendes Material zur Verfügung:

  • Adressaufkleber;
  • Vorgedruckte Überweisungsträger;
  • Informationsmaterial zu Naturefund.

Bitte fordern Sie die Unterlagen bei der dafür zuständigen Mitarbeiterin Caro Molkenthin an unter Tel.: +49 611 50 45 810 14 oder per E-Mail an caro.molkenthin@naturefund.de

Gewissenhafte Abwicklung

Naturefund e. V. ist auf allen Bußgeldlisten der Oberlandesgerichte eingetragen und berechtigt, Geldauflagen von den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Finanzämtern zu empfangen.

Naturefund informiert die zuweisenden Stellen unverzüglich über Zahlungseingänge beziehungsweise ausstehende Zahlungen. Bei der Überweisung einer Geldauflage werden keine Spendenquittungen erstellt.

Informationen für Zuweisende

Wenn Sie Geldauflagen nach §56b Nr. 2 StGB und §153a Nr. 2 StPO einer gemeinnützigen Organisation zuweisen möchten, laden wir Sie ein, Naturefund e. V. zu berücksichtigen.

Sollte dies mit zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden sein, unterstützt Naturefund Sie hierbei gerne.

  • BEZAHLT MELDUNGEN werden Ihnen immer sofort nach Zahlungseingang gemeldet, nach Wunsch per Post, E-Mail oder Telefax.
  • Im Falle einer Nicht-Bezahlung ergeht nach ein paar Tagen eine NICHT-BEZAHLT-MELDUNG.
  • Sollten Sie für interne Zwecke, Statistiken benötigen über die Höhe und Anzahl zugewiesener Geldauflagen, können wir dies gern für Sie erstellen.

Ihr Ansprechpartner für Geldauflagen sind unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in unserem Büro in Wiesbaden. Gerne können Sie per E-Mail bei Caro Molkenthin Unterlagen über uns anfordern: caro.molkenthin@naturefund.de.

Informationen für Zahlungspflichtige

Sollte Ihnen ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft auferlegt haben, an uns eine Zahlung zu leisten, so möchten wir Ihnen folgende Hinweise mitgeben:

  • Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft informiert uns schriftlich über die Höhe der Geldauflage und die Fälligkeit sowie eventuelle Ratenvereinbarungen. Wir teilen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mit, ob die Zahlung erfolgt oder nicht erfolgt.
  • Wir sind nicht befugt, Nachlässe oder Aufschübe zu gewähren. Dies darf allein das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft, das Ihnen die Zahlung auferlegt hat.
  • Bitte zahlen Sie ausschließlich auf unser folgendes Bußgeld-Konto: Naturefund e.V., Konto-Nr. 111 248 027 bei der Nassauischen Sparkasse BLZ 510 500 15.
  • Geben Sie bitte im Verwendungszweck den Namen der auferlegenden Stelle und deren Aktenzeichen an (z.B. STA Mustermann 90 Js 9999/10).

Für die Zahlung einer Geldauflage an uns dürfen wir Ihnen keine Spendenbescheinigung erteilen, da die Zahlung durch Sie nicht freiwillig erfolgt.

Bitte fordern Sie die Unterlagen an unter Tel.: +49 611 50 45 810 14 oder per E-Mail an info@naturefund.de

Gerne können Sie auch direkt spenden:

Naturefund e. V.
Konto: 101261352
BLZ: 51050015
Nassauische Sparkasse

BIC/Swift: NASSDE55XXX
IBAN-Nr: DE34510500150101261352

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